Wir machen Ferien bis zum 09.08.2018. Beiträge die uns innerhalb dieser Zeit erreichen, werden wir später online stellen.
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Wir machen Ferien bis zum 09.08.2018. Beiträge die uns innerhalb dieser Zeit erreichen, werden wir später online stellen.
Es ist endlich soweit! Die NFL kommt nach Deutschland!
Es ist schon länger geplant, aber jetzt ist es Wirklichkeit geworden, denn die NFL wird ein Spiel in Deutschland austragen. Die Kommission der NFL hat sich noch nicht entschieden, ob das Spiel in der Arena auf Schalke oder in der Allianz Arena stattfinden wird. Auch sind die Mannschaften noch unklar, aber vieles spricht für die Tampa Bay Buccaneers. Wir freuen uns auf das Spiel und werden Euch auf dem Laufenden halten!
Update - leider nur am 1. April - Sorry!
Am 5. Februar heißt es „Ready for SUPER BOWL“ und Eat the Ball® hat das richtige Brot dazu!
Es wird eine lange Nacht, wenn die NFL den Football-Champion 2017 sucht. Super Bowl 51, eines der größten Sportereignisse der Welt, wird am 5. Februar in Houston / Texas entschieden. Und dann heißt es auch in Deutschland wieder Party-Time! Jedes Jahr wächst die Zuschauerzahl, und das obwohl die Übertragung erst um 0:30 Uhr MEZ startet. Kein Grund, nicht mit Freunden und Kollegen das Wohnzimmer zum TV-Studio umzubauen und mal so richtig amerikanisch zu essen, zu trinken und Halftime-Act Lady Gaga erleben.
„Wir sind mit vielen aktiven Football-Spielern in USA in Kontakt – die Anspannung spürt man bis zu uns nach Salzburg. Klar, dass wir dieses Ereignis auch mit unseren Fans und Kunden feiern wollen. Rezeptideen für das Brot in Football-Form stehen bereits online. Und für die gesamte Region Rhein-Ruhr bietet unser Partner EDEKA exklusiv die Brötchen im Backshop vom 30.01. bis 04.02.2017! Eine Woche Super Bowl-Fieber – so wird es eine spannende Nacht!“, so Fouad Lilabadi vom Unternehmen Eat the Ball® und langjähriger Football-Funktionär.
Mehr Wissen zum Sportereignis gibt es auf der Infoseite der WELT unter diesem Link: https://www.welt.de/sport/article151895599/Die-50-skurrilsten-Fakten-zum-Super-Bowl.html
Pressemitteilung von Eat the Ball®
Homepage mit Rezeptvorschlägen
Jeder kann mitmachen!
Anfang 2016 haben wir alle Hauptvereine in NRW angeschrieben und unserer Vorhaben geschildert. Zusätzlich haben wir auch die Vereine angeschrieben, die mit ihren Vereinen in NRW spielen, also den Vereinen aus der GFL Nord, GFL2 Nord, DBL Süd und DBL2 Nord (Update: die beiden ELF Vereine aus NRW). Die Resonanz war, wie nicht anders zu erwarten, unterschiedlich. Nach einem Monat haben wir an alle Vereine eine Erinnerung verschickt, von denen wir keine Rückmeldung erhalten haben. Ohne die Mithilfe der Vereine geht nichts. Jeder kann mitmachen und etwas zur Verbreitung beitragen. Update - Februar 2023: in den nachfolgenden Jahren haben wir immer wieder die nicht teilnehmenden Vereine angeschrieben, die uns nicht beachtet haben: auch hier war der Erfolg unterschiedlich. In den nächsten Tagen werden wir es erneut versuchen. Einige Vereine wollen dies partout nicht.
Nach rund einem Jahr haben wir einige Erfahrungen gesammelt und geringe Veränderungen durchgeführt. Das Forum der Homepage wurde geschlossen, da es keinerlei Resonanz gefunden hat. Wir wollen daher den Mix aus eigenen Beiträgen und Pressemitteilungen ausbauen. Aktuell haben wir pro Tag durchschnittlich über 600 Besucher (nicht Klicks - Stand 25.04.2017).
Der einfachste Weg ist es, wenn ihr in euren Presseverteiler unsere Mail
Wenn Ihr der Meinung seid, ihr könnt etwas besonderes zur Homepage beitragen, dann schreibt bitte eine Mail an
Have fun and stay tuned...
Nick und Oliver
Update Werbung: auch wenn ihr mal Werbung auf unserer Seite seht, sind wir hier nicht aktiv unterwegs. Es werden hier nur Sachen von Freunden, Bekannten und langjährigen Begleitern aufgenommen.
Bewertung: 5 / 5
Um es kurz zu machen, aus rechtlichen Gründen können wir keine Bilder bereitstellen. Nach Einführung der DSGVO hat sich einiges im Fotobereich verändert und es besteht eine große Unsicherheit, denn keiner kann mit Sicherheit sagen, was wie erlaubt ist und was nicht. Was es aber noch mehr als die Unsicherheit gibt, dass sind Experten, die vorgeben die Sachlage richtig bewerten zu können. Wir halten es daher mit Mark Twain, der sagte: "Voraussagen soll man unbedingt vermeiden, besonders solche über die Zukunft.".
Klar, bewerten wir auch, aber nur für uns und nicht für andere. Wer Lust hat, kann weiterlesen, muss aber keiner. Auch können wir rechtlich keine Tipps oder Beratungen geben – Anfragen oder Rückfragen hierzu werden folglich ohne Erfolg bleiben. Hier sind zunächst vereinfacht die Fakten: Mit Inkrafttreten der DSGVO sind Anforderungen an die Erstellung eines Bildes verbunden. Die Verordnung steht über dem nationalen Recht, es sei denn, es wurden Ausnahmen gemeldet. Nur soviel – Deutschland hat keine Ausnahmen gemeldet. Das KUG wurde in der Vergangenheit zur Erstellung von Fotos herangezogen, dieses Gesetz hat streng genommen weiterhin Gültigkeit, aber erst nach der DSGVO, da es nicht als Ausnahme an die EU gemeldet wurde.
Fotos (im Einklang mit der DSGVO) sind somit möglich, wenn alle auf dem Foto VOR der Aufnahme damit einverstanden sind, die Abgebildeten zeitlich unbegrenzte Widerrufsmöglichkeiten haben, die Orte (z.B. Internetseiten, Sozial Media) angegeben werden, wo das Foto erscheint. Bei Kindern ist die Vereinbarung mit allen gesetzlichen Vertretern abzuschließen. Bei einem Footballspiel wäre streng es genommen somit erforderlich, alle Beteiligten Personen (ggf. deren Vertretern) zuvor DSGVO-konform zu informieren und Möglichkeiten der Veröffentlichung und des Widerrufes auzugeben - das ist nicht praktikabel.
Für die Pressearbeit ist so etwas nicht möglich, daher gibt es das Presseprivileg/Medienprivileg, vereinfacht gesagt, das Fotografieren ist unter dem Schutz der Pressefreiheit möglich ohne die Auflagen der DSGVO komplett zu beachten. Dabei gibt es nicht nur Vorteile, denn eine Weitergabe darf nicht erfolgen, wenn das Presseprivileg/Medienprivileg nicht greift oder sogar Werbung (Eigenwerbung) möglich ist.
Eine „Heilung“ des Umstandes ist auch nicht im Nachgang möglich. Beispiel: Wir machen ein Foto von einem Spieler A im Rahmen der Vereinfachungen des Presseprivilegs. Der Spieler wechselt den Verein von X zu Y. Gerne möchte der Verein Y den Spieler A präsentieren, was in der Vergangenheit auch kein großes Problem darstellte. Presseprivileg/Medienprivileg greift nicht (unseres Erachtens), also ist die DSGVO zu beachten. Also schnell mal die Zeitmaschine anschmeißen und ab in die Vergangenheit bis kurz vor der Erstellung des Bildes reisen. Mit dem Spieler A eine DSGVO-konforme Vereinbarung abschließen und zack – das Bild kann genommen werden. Aber auch nur so! Zusätzlich müssten wir Zugriff auf die Datensysteme des Vereines erhalten, da wir ja zur Löschung aufgefordert werden könnten.
Klar machen viele Fotografen einfach weiter wie bisher, aber es ist ihre Entscheidung und ihr Risiko. Wir verurteilen es nicht, sondern begrüßen sogar dieses Verhalten! Warum? Irgendwann wird der EUGH ein Urteil in dieser Angelegenheit sprechen und es besteht dann hoffentlich Klarheit wie Fotos erstellt werden dürfen und was zusätzlich beachtet werden muss. Dieser Fotograf wird dann berühmt sein und vielleicht auch „pleite“.
Bis dahin: Sorry!
Nick und Oliver
Link für Interessierte: https://www.dfjv.de/wp-content/uploads/DFJV-Leitfaden-DSGVO-und-Journalismus.pdf
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